Planen Sie Ihre Zukunft schon heute

Denken Sie bereits heute an Ihre Zukunft und planen Sie Ihre Vorsorge frühzeitig. 

Wie kann ich meinen Lebensstandard im Alter beibehalten? Welche Vorsorgemöglichkeiten habe ich? Und wie kann ich meine Vorsorge bestmöglich optimieren?

Mit der RegioVorsorge finden Sie Ihre passende Vorsorgelösung.

 

 

Freizügigkeitskonto (2. Säule)

Ein Freizügigkeitskonto dient Ihren Pensionskassengeldern als attraktive Zwischenlösung, wenn Sie aktuell keiner Pensionskasse angeschlossen sind – zum Beispiel bei einem Auslandsaufenthalt, bei Stellenaufgabe oder ‑unterbruch oder beim Wechsel in die Selbständigkeit.

Vorsorgekonto 3a (3. Säule)

Ein Vorsorgekonto 3a ist die ideale Ergänzung zu den Geldern aus den 1. und 2. Säule. Die dritte Säule dient zur Deckung von Vorsorgelücken und hilft Ihnen, im Alter den gewohnten Lebensstandard beizubehalten.  Gleichzeitig profitieren Sie von Steuervorteilen und attraktiven Vorzugszinsen.

Das 3-Säulen-Prinzip einfach erklärt

Das Vorsorgesystem der Schweiz  basiert auf 3 Säulen - der staatlichen, der beruflichen und der privaten Vorsorge. Die Einzahlung in die 1. Säule dient der Existenzsicherung und ist obligatorisch, die Einzahlung in die 2. Säule ab dem Alter von 25 Jahren ebenfalls. Für den Erhalt des Lebensstandards im Alter können zusätzlich überobligatorische Beiträge in die 2. Säule (Pensionskasse) geleistet werden. Mit der freiwilligen 3. Säule lässt sich eine private Vorsorge aufbauen, mit der man sein Alter absichern und zusätzlich Steuern sparen kann. Auch lassen sich Risiken wie Todesfall und Erwerbsunfähigkeit ergänzend versichern.

3-Säulen-Prinzip

1. Säule: Staatliche Vorsorge

Die staatliche Vorsorge sichert im Alter, bei Invalidität oder bei Erwerbsunfähigkeit die finanzielle Existenz.

Die Finanzierung erfolgt nach dem sogenannten Umlageverfahren: Die Beiträge, welche von der erwerbstätigen Bevölkerung eingezahlt werden, werden als Renten an die Berechtigten ausbezahlt bzw. umgelegt. Arbeitnehmende und Arbeitgebende bezahlen die Beiträge zu gleichen Teilen.

2. Säule: Berufliche Vorsorge

Mit der beruflichen Vorsorge soll die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards im Pensionsalter zusammen mit der 1. Säule sichergestellt werden.

Die Finanzierung erfolgt im Kapitaldeckungsverfahren: In einem Sparprozess wird für jede versicherte Person das Kapital gebildet, das später als Rente ausbezahlt wird. Die Beiträge werden in der Regel je zur Hälfte von den Betrieben und Arbeitnehmenden bezahlt.

3. Säule: Private Vorsorge

Die private Vorsorge dient zur Deckung von Vorsorgelücken, welche durch die 1. und 2. Säule nicht abgedeckt werden können.

Es wird zwischen der gebundenen (Säule 3a) und der freien Vorsorge (Säule 3b) unterschieden:

  • Gebundene Vorsorge: Zum Beispiel Vorsorgekonto 3a 
  • Freie Vorsorge: Zum Beispiel Sparstrumpf oder Sparkonto

Die Säule 3a wird vom Staat durch gezielte steuerliche Massnahmen gefördert.