Private Vorsorge 3a – vorsorgen und gleichzeitig Steuern sparen

Um Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Alter zu halten, reichen die Leistungen der 1. und 2. Säule in der Regel nicht aus. Mit einem 3a Vorsorgekonto stärken Sie Ihre finanzielle Situation und profitieren bereits heute von Steuervorteilen.

Oder haben Sie vor, Eigenheim zu erwerben? Das Kapital der Säule 3a können Sie direkt für die Finanzierung Ihrer selbstgenutzten Liegenschaft einsetzen. 

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Das Vorsorgekonto 3a steht allen in der Schweiz AHV-pflichtigen Erwerbstätigen zur Verfügung. Es ist die ideale Ergänzung zur staatlichen (1. Säule) und beruflichen Vorsorge (2. Säule). Die Private Vorsorge 3a soll die Fortführung des gewohnten Lebensstandards nach der Pensionierung sichern. Die Einzahlung ist freiwillig, was Ihre Flexibilität sichert.

Einzahlungen pro Jahr (Gültigkeit ab 1.1.2024):

  • Mit Anschluss an eine Pensionskasse: max. CHF 7 056
  • Ohne Anschluss an eine Pensionskasse: 20 % des AHV-pflichtigen Nettoeinkommens, max. CHF 35 280

Ihre Vorteile, die für ein RegioVorsorge 3a Konto sprechen

  • Vorzugszins
  • Die Beiträge sind vom steuerbaren Einkommen abzugsberechtigt.
  • Flexible Einzahlungen möglich, kein Einzahlungszwang
  • Spesenfreie Kontoführung
  • Konto- und Detailinformationen sind jederzeit im E-Banking und in der Mobile App ersichtlich.
  • Kapital und Zinsertrag sind steuerbefreit.
  • Auszahlung des Kapitals erfolgt zu einem reduzierten Steuersatz, separat vom übrigen Einkommen. Die Steuersätze sind kantonal unterschiedlich.
  • Es kann jederzeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über das Kapital verfügt werden.

Noch mehr Vorteile mit Vorsorgefonds

Sie haben die Möglichkeit, Ihr Vorsorgeguthaben in bestimmte Anlagegruppen zu investieren. Die verschiedenen Anlagemöglichkeiten bei der Regiobank Solothurn finden Sie hier.  

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater der Regiobank Solothurn.

 

FAQ

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  • Welche Vorsorgelösungen bietet die RegioVorsorge an?

    Die RegioVorsorge bietet Lösungen für Freizügigkeitsleistungen (2. Säule) sowie eine gebundene Vorsorge 3a (3. Säule) an. 

     

    Mehr Informationen zu den Freizügigkeitsleistungen (2. Säule) finden Sie hier.

  • Kann ich mein Vorsorgekapital 3a vorbeziehen?

    In folgenden Fällen ist ein Vorbezug des Vorsorgeguthabens 3a möglich:

    • Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum oder Rückzahlung von Hypothekendarlehen
    • Einkauf in eine Pensionskasse (2. Säule)
    • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit oder Wechsel der bisherigen selbstständigen Erwerbstätigkeit
    • Endgültiges Verlassen der Schweiz
    • Bezug einer ganzen Invalidenrente der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) bei nicht versichertem Invaliditätsrisiko
  • In welchen Fällen ist ein Vorbezug meines Vorsorgekapitals für Wohneigentum möglich?

    Wenn das betreffende Objekt von der Vorsorgenehmerin oder dem Vorsorgenehmer selbst als Wohnsitz genutzt wird, ist der Bezug des Vorsorgekapitals in den folgenden Fällen möglich:

    • Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum für den Eigenbedarf
    • Erstellung/Neubau von selbstbewohntem Wohneigentum für den Eigenbedarf
    • Amortisation der Schuld auf selbstbewohntem Wohneigentum für den Eigenbedarf
    • Renovation von selbstbewohntem Wohneigentum für den Eigenbedarf

    Die Stiftung erhebt für Gesuche um Vorbezug der Vorsorgeleistung 3a eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.

  • Kann ich mir mein Vorsorgeguthaben bar auszahlen lassen?

    In den folgenden Gründen ist eine Barauszahlung möglich:

    • Endgültiges Verlassen des Wirtschaftsraums Schweiz und Liechtenstein
    • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit (Bezug innerhalb eines Jahres möglich). 
  • Wie wird das Vorsorgekonto 3a versteuert?

    Einzahlungen auf das Vorsorgekonto können direkt dem steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was Ihre Steuerbelastung minimiert.

    Das Guthaben auf dem Vorsorgekonto wird dem Vermögen nicht angerechnet, solange dieses gebunden auf dem Vorsorgekonto liegt. Somit ist dieses Konto von der Vermögenssteuer befreit.

  • Wie wird das Vorsorgekapital bei Vorbezug resp. ordentlichem Bezug besteuert?

    Die Auszahlung des Kapitals erfolgt zu einem reduzierten Steuersatz, separat vom übrigen Einkommen.

  • Wann endet das Vorsorgekonto 3a?

    Für die Auflösung des Vorsorgekontos gilt immer das ordentliche Rentenalter der AHV. Sobald die Erwerbstätigkeit endet, dürfen keine Einlagen mehr in die 3. Säule getätigt werden. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Vorsorgekonto frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV vorzeitig zu beziehen.

     

    Falls die Erwerbstätigkeit über die Erreichung des AHV-Alters hinausgeht, besteht die Möglichkeit, die Vorsorgekonten während fünf Jahren weiterzuführen.